AGBs & Haftungsausschuss

Die Veranstaltung Radlsonntag findet auf dem Ennstal-Radweg R7 zwischen Kleinreifling und Steyr statt. Die Stecke verläuft teilweise auf einer Bezirksstraße, die von Autos befahren wird. Der/die Teilnehmer*in (im Folgenden kurz als „Teilnehmer“ bezeichnet) ist in Kenntnis der Strecke sowie des Umfangs der damit erforderlichen körperlichen Anforderungen. Der Teilnehmer ist verpflichtet sein Fahrverhalten so anzupassen, dass weder andere Teilnehmer (insbesondere bei Überhol- und Begegnungsvorgängen) noch andere Personen gefährdet werden. Kreuzt die Stecke eine Straßen, so ist der Teilnehmer verpflichtet, sein Fahrverhalten so zu wählen, dass ein gefahrloses Anhalten vor dem Kreuzungsbereich möglich ist. In jedem Fall ist der Teilnehmer verpflichtet sich zu vergewissern, dass ein gefahrloses Queren der Straßen möglich ist. Auf der Strecke ist die StVO unbedingt einzuhalten. Bei geahndeten Verstößen kann die Behörde die personenbezogene Daten aufnehmen. Während des Radfahrens besteht Helmpflicht! Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist die Funktion sämtlicher sicherheitsrelevanter Bauteile zu gewährleisten. Hat der Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist dessen Erziehungsberechtigter verantwortlich. Das Wegwerfen von Müll, Getränkeflasche oder sonstigen Gegenständen auf der Strecke ist verboten! Der Veranstalter behält sich das Recht vor Teilnehmer, die offensichtlich alkoholisiert oder durch welche Substanzen auch immer berauscht sind, von der Teilnahme auszuschließen. Jeder Radfahrer ist verpflichtet bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten! Der Teilnehmer nimmt ausschließlich auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Den Weisungen des Veranstalters, der Straßenaufsichtsorgane, Feuerwehr, Zugbegleiter und Ordner ist unverzüglich Folge zu leisten. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter und Organisator nicht für Unfälle, Diebstähle, Sachbeschädigungen oder sonstige Ereignisse haftet, die vor, während oder nach der Veranstaltung eingetreten sind. Der Teilnehmer hat ggf. selbst für eine entsprechenden Unfall- und Haftpflichtversicherung zu sorgen. Er trägt weiters die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm verursachten Personen- , Sach- und Vermögensschäden. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen gleich welcher Art, insbesondere von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen den Veranstalter und Organisator, die Streckenposten, die Straßenaufsichtsorgane, die Feuerwehr, deren Beauftragte oder sonstigen Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung im Einsatz sind. Der Teilnehmer übernimmt die volle Verantwortung für alle Schäden, die in seiner eigenen Sphäre eingetreten sind, wie insbesondere Sach- und Personenschäden. Der Teilnehmer hält den Veranstalter schad- und klaglos. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich sein Einverständnis, dass Bilder und Videos von ihm, die im Rahmen der Veranstaltung gemacht und veröffentlicht werden können. Die während der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews und dergleichen dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden. Für Bahnreisende ist eine Übertragung der Anmeldung auf einen anderen Teilnehmer ist nicht möglich. Diese Haftungserklärung ist mit Antritt der Teilnahme an der Veranstaltung und für Bahnreisende mit der Zuganmeldung gültig! Der Teilnehmer erklärt, dass er die vorgenannten Bedingungen ausführlich gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.